- Veröffentlicht von: sewann
- Veröffentlicht für: Immobilienrecht , Urteilsbesprechungen
- Schlagworte: § 721 ZPO, Berlin, Beschluss, Corona-Krise, Corona-Pandemie, Immobilien, Kündigung, Mieter, Mietrecht, Raeumung, Räumungsfristen, Universität, Urteil, Vollstreckung, vorläufiger Rechtsschutz, Wohnung, Zivilrecht
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Date:
30. März 2020
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Gewerbemieter zahlen keine Miete mehr. Die Wohnungsmiete kann gestundet werden. Berlin verlängert Räumungsfristen zumindest bis zm 30.06.2020. Die Coronakrise hebelt das Mietrecht (noch nicht) aus. Hinsichtlich des zeitlichen Horizonts der außergewöhnlichen Situation im Mietrecht informiert der ...